Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag vom Präsenzunterricht befreit werden
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Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag vom Präsenzunterricht befreit werden