28.05.2021: FAQs zum Wiedereinstieg ins Szenario A ab 31.05.2021

Muss weiterhin getestet werden?

Ja, nur Getestete dürfen in die Schule. Alle testen sich montags und mittwochs vor Unterrichtsbeginn. (Ausnahme: Zum Schreiben von Klassenarbeiten/Klausuren in Präsenz dürfen Schüler*innen ungetes­tet in die Schule, müssen diese aber sofort nach der Klassenarbeit wieder verlassen, falls sie auch nach der Arbeit keinen Test machen.) Die Testdokumentationen sind weiterhin in der Schule vorzulegen.

Wie verhält es sich jetzt mit der Maskenpflicht?

Überall, wo nicht genügend Abstand eingehalten werden kann, herrscht die Pflicht zum Tragen einer Maske. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung genügt. Wir empfehlen aber durchaus das Tragen hö­herwertiger Masken. Das Tragen von FFP2-Masken im Unterricht verhindert in der Regel auch, dass Mitschüler*innen von positiv Getesteten in Quarantäne müssen. Am Platz im Klassenraum darf die Maske abgesetzt werden, sollte sie aber nicht.

Wie geht es mit den Klassenarbeiten 5-10 weiter?

In der 22. Kalenderwoche werden keine Arbeiten geschrieben. Die restlichen Arbeiten werden gleich­mäßig auf die Zeit bis Ende Juni verteilt.

Wie geht es mit den Klausuren in der 11 weiter?

In der 22 KW wird eine Kunst- oder Musikklausur wie geplant geschrieben. Die restlichen Klausuren werden gleichmäßig auf die Zeit bis Ende Juni verteilt.

Findet der Sport- und Schwimmunterricht wieder statt?

Ja! Sportunterricht wird stattfinden und so oft wie möglich im Freien durchgeführt. Schwimmzeiten haben wir bei der Stadt beantragt. Hier warten wir noch auf Antworten der Stadtwerke.

Finden AGs statt? Gibt es eine Notbetreuung am Nachmittag?

AGs finden bis auf Weiteres noch nicht statt. Eine Notbetreuung am Nachmittag für die Jahrgänge 5/6 ist eingerichtet.

Hat die Cafeteria wieder auf? Gibt es ein Mittagsangebot der Mensa?

Ja, die Cafeteria ist in den großen Pausen geöffnet. Ein Mittagsangebot im tageweisen Wechsel mit der Nachbarschule wird es ab dem 07.06.21 wieder geben. Warmes Essen gibt es am GSG dann wieder montags, mittwochs und freitags, das gleichwertige Lunchpaket an Dienstagen und Donnerstagen.

Kann ich mein Kind weiterhin von der Präsenzpflicht befreien?

Ja, solange noch eine Testpflicht besteht. Dazu kann nur noch dieses Formular ver­wendet werden.

Thomas Grove,

Schulleiter

Stand: 28.05.2021