Wie erfülle ich weiterhin die Testpflicht?
Es reicht aus, sich zweimal pro Woche zuhause selbst zu testen. Sinnvollerweise tun Teilzeitkräfte dies an Tagen, an denen sie zur Schule kommen. Vollzeitkräfte wählen Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag. Momentan besteht die Testpflicht auch noch für Wiedergenesene und vollständig Geimpfte.