Als mobile Endgeräte werden am Graf-Stauffenberg-Gymnasium mit Klasse 7 verbindlich iPads eingeführt und im Unterricht verwendet.

Was sind die Mindestanforderungen an ein iPad, welches am GSG verwendet werden kann?

Aktuell gilt am GSG die folgende Regelung: Bei einer rein schulischen Nutzung reicht ein Gerät ab der 8. Generation mit mind. 10,2“ Display und mind. 32 GB Speicherplatz aus.

Neuere Geräte mit besserer Ausstattung sind natürlich ebenfalls verwendbar.

Wie erfolgt die Beschaffung der iPads?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Beschaffung eines iPads:

Falls das iPad von einem Anbieter außerhalb der Schule gekauft wird, ist wichtig, dass dieser unsere DEP-Nummer (ID, s. u.) mit seiner Händler-ID verknüpfen kann. Ansonsten kann das Gerät nur schwer in das schulische MDM eingebunden werden.
Leider bieten nicht alle Händler diese Möglichkeit an. Dies muss vor dem Kauf also unbedingt beim jeweiligen Händler erfragt werden.

Unsere Organisations-ID (DEP-Nummer) lautet: 28436060
Bei externem Kauf sollte eine Verknüpfung mit der Händler-ID erfolgen und dann eine Email mit der Seriennummer an unsere dafür eingerichtete schulische Emailadresse gesendet werden.

Ansprechpartner ist Herr Andre Schmidt (über IServ erreichbar).

Bei einem Kauf über unseren schulischen Partner AfB (mobiles lernen) findet man alle Informationen über diesen Link.

Die Telefonnummer zum AfB-Team lautet: 07243-20000210
Bitte geben Sie bei Rückfragen oder Anliegen immer die Schule (GSG Osnabrück) an.

Ich verfüge bereits über ein iPad. Kann ich mein vorhandenes Gerät nutzen?

Sollte in einer Familie bereits ein iPad vorhanden sein, kann dieses verwendet werden, falls es die schulischen Mindestanforderungen (s. o.) erfüllt. Weitere Voraussetzung ist, dass das vorhandene Gerät ins MDM des GSG aufgenommen wird.

Wie kommt ein vorhandenes (Alt-)Gerät in das schulische MDM?

Das iPad muss von der Familie auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden und wird dann bei Herrn Schmidt (Raum V13) abgegeben.

Eine genaue Anleitung für die notwendigen Schritte findet sich hier.

Welche Schritte sind bei der Ersteinrichtung des iPads notwendig?

Eine genaue Anleitung, was bei der Ersteinrichtung des iPads beachtet werden muss, findet sich hier.

Wer kümmert sich um die Installation der in der Schule benötigten Apps?

Die schulisch notwendigen Apps werden in der Regel von der Schule zentral beschafft und über das MDM auf den iPads der SuS installiert. Dies gilt z. B. für die App Good Notes, die für SuS derzeit kostenfrei über das MDM aufgespielt wird.

Sollte eine App gekauft und selbst installiert werden müssen, wird darüber immer von der Schule vorab schriftlich informiert.

Kann ich neben den vorinstallierten Apps auch eigene Apps (privat) auf dem iPad installieren?

Ja, das ist möglich.

Mit einer eigenen Apple-ID kann man im Apple-Store eigenständig Apps kaufen und diese auf dem iPad installieren. Allerdings ist eine eigene Apple-ID erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Daher ist entweder die Möglichkeit der Familienfreigabe (über die Apple-ID der Erziehungsberechtigten) zu nutzen oder die (eigene) Apple-ID muss mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingerichtet werden.

Greift die Schule in irgendeiner Weise auf die auf dem iPad gespeicherten Daten zu?

Nein, es erfolgt kein Zugriff auf gespeicherte Daten! Der schulische Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und ggf. bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter Apps und/oder das temporäre Sperren von Apps (oder Internet) in bestimmten Unterrichtsphasen oder ggf. bei Klassenarbeiten/Klausuren.

Was mache ich im Schadensfall?

Im Schadesnfall eines über AfB gekauften Gerätes können Sie den verlinkten Ablauf durchführen.

Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert eine Schadensanzeige zu tätigen, diese finden Sie hier.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von AfB sind hier einzusehen.