I. Grundsätze

Das Graf-Stauffenberg-Gymnasium möchte den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, eigenverantwortlich die Kompetenz zur Mediennutzung zu erweitern. Die Schule stellt dazu einen IServ-Account und einen kostenlosen Netzzugang über WLAN zur Nutzung privater Endgeräte zur Verfügung.
Außerdem bietet die Schule in den Informatikräumen und der Bibliothek die Nutzung von Desktop-Computern an, die über IServ mit dem lokalen Netzwerk Internet verbunden sind.
Unsere Hausordnung lässt eine Nutzung digitaler Medien außerhalb des Schulgebäudes, in der Mensa und innerhalb des Schulgebäudes zu unterrichtlichen Zwecken zu.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler bzw. bei nicht volljährigen Personen die  Erziehungsberechtigten über die Nutzungsordnung informiert.

II. Selbstverpflichtung

Jeder Nutzer und jede Nutzerin verpflichtet sich,

  • mit den elektronischen Medien der Schule, den Computern und dazugehörigen Geräten sorgfältig umzugehen.
  • die persönlichen Zugangsdaten für die Computer, IServ, WebUntis und die WLAN-Nutzung (Accounts und Passwörter) geheim zu halten.
  • Foto-, Filmaufnahmen und Audiomitschnitte sind auf dem Schulgelände nur zu schulischen Zwecken und mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Eine Bereitstellung dieser Inhalte im Internet oder auf sozialen Medien ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon können für einzelne Schülerprojekte von der Schulleitung erteilt werden.
  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos, Videos etc.) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet zu veröffentlichen.
  • automatische Speicherung von Daten (Cloud-Synchronisierung und ähnliches) sind bei den privaten Geräten auf dem Schulgelände zu deaktivieren.
  • Downloads mit Herkunft außerhalb von IServ dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkräfte durchgeführt werden.
  • im Namen der Schule keine Vertragsverhältnisse einzugehen.
  • ohne Erlaubnis keine kostenpflichtige Dienste im Internet zu benutzen.
  • Für Falle eines Geräteausfalls herkömmliches Schreibmaterial dabei zu haben.
  • das WLAN, WebUntis und IServ nicht zur Versendung von Massennachrichten (SPAM) und anderen Formen von unzulässiger Werbung zu nutzen.
  • technische Filtersperren nicht zu umgehen.
  • das Eintragen in Mailinglisten und die Nutzung von Weiterleitungsdiensten von anderen Mailprovidern auf
    das IServ-Konto sind zu unterlassen.
  • Teilnahme an öffentlichen Chats und Foren im Internet ist mit dem IServ-Account nicht erlaubt. Ebenso ist von geschäftlichen Transaktionen über das Internet abzusehen, wenn man mit seinem IServ-Account online ist.
 
Jeder Nutzer und jede Nutzerin weiß, dass folgende Inhalte verboten sind, und verpflichtet sich, sie auf dem gesamten Schulgelände weder anzusehen noch weiterzugeben oder zu transportieren:
  • Inhalte, die gegen geltende Gesetze zum Schutz vor Pornografie, Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Menschenverachtung verstoßen oder zu Straftaten anleiten.
  • Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Download oder das Streaming von Filmen, Musik und Spielen ist in der gesamten Schule ausdrücklich verboten, sofern es nicht explizit durch eine Lehrkraft angeordnet wurde.
  • Inhalte, die dazu geeignet sind, einzelne Mitglieder der Schulgemeinschaft oder die gesamte Schulgemeinschaft zu schädigen.
  • illegale Inhalte weder aufzurufen noch zu veröffentlichen.
  • Fotos, Filme, Musik, Apps und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert, genutzt, versendet oder anderen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgerechten Inhalts sind. Sollten bei Internetrecherchen versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist dies sofort der Lehrperson zu melden.

III. Weitere Regeln

1. Persönliche Kennung
a. Desktop-PCs und andere schuleigenen Endgeräte
Alle Nutzer und Nutzerinnen erhalten eine individuelle Nutzer und Nutzerinkennung in Form von einem Nutzer und Nutzerinnamen (in der Regel vorname.nachname@gsg-osnabrueck.de) und einem dazugehörigen Passwort. Nach Beendigung der Nutzung eines Desktop-PCs oder anderen schuleigenen Endgerätes an der Schule melden sich die Nutzer und Nutzerin vom entsprechenden Gerät ab.
Für unter der Nutzer und Nutzerinkennung erfolgte Handlungen sind die Nutzer und Nutzerin verantwortlich. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten. Dieses darf insbesondere nicht an andere Personen weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Wenn dem Nutzer und Nutzerin bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird, ist ein Administrator oder die Aufsicht führende Lehrkraft unverzüglich zu informieren. Selbiges gilt für den WebUntis-Account.
Alle Logins und Login-Versuche der Accounts werden vom System registriert und gespeichert, inklusive Zeit und MAC-Adresse des entsprechenden Routers oder Endgerätes.
Das Ablegen von Daten auf lokalen Festplatten ist nicht gestattet. Solche Daten werden ungefragt gelöscht.
Es ist ebenfalls nicht erlaubt, jegliche Software auf den PCs zu installieren, die nicht vorher mit einem Admi nistrator
abgesprochen wurde.

b. WLAN-Nutzung
Alle Nutzer und Nutzerinnen können sich mit privaten Endgeräten und ihrem IServ.Account am WLAN-Netz (Radius-GSG) der Schule anmelden. Dieser Zugang ist direkt an eine MAC-Adresse und einen IServ-Account gebunden. Für die aufgerufenen Internetseiten oder die Nutzung webbasierter Dienste haftet der Eigentümer des Gerätes.
Generell gelten auch hier die Nutzungsregeln unter den Abschnitten I, II und III.

c. Persönliche Homepage und persönlicher IServ-Bereich
Alle Nutzer und Nutzerinnen haben die Möglichkeit eine eigene Homepage (in der Regel vorname.nachname.gsg-osnabrueck.de) anzulegen.

Diese Seite kann aus dem Internet aufgerufen werden. Sie dient nur zur Präsentation nicht-kommerzieller Inhalte. Die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, sowie Inhalte, die gegen die grundsätzlichen Sitten verstoßen, führen zum sofortigen Verlust des IServ-Zugangs. Es muss darauf geachtet werden, dass Urheberrechte nicht verletzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Musik oder Bilder mit Urheberrechten.

Es muss ein vorschriftsmäßiges Impressum vorhanden sein. Auf die Möglichkeit der straf- bzw. zivilrechtlichen Verfolgung bei festgestellten Verstößen wird ausdrücklich hingewiesen.
Daten können auf dem persönlichen IServ-Bereich gespeichert werden. Diese dürfen ausschließlich unterrichtliche Daten sein. Anderweitige Nutzung ist nicht gestattet.
Ein Rechtsanspruch der Nutzer und Nutzerin auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugtem Zugriff gegenüber dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium besteht nicht.
Es besteht weiterhin kein Rechtsanspruch gegenüber dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium auf die verlustfreie Speicherung der im Netzwerk gespeicherten Daten. Sicherheitskopien wichtiger Daten auf externen Speichermedien werden dringend empfohlen.
Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleis tet werden.
Die Bereitstellung jeglicher Informationen im Internet auf jegliche Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Daher besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium auf Schutz solcher Daten vor unbefugtem Zugriff.

2. Gerätenutzung
a. Allgemein:

  1. Computerspiele sind in der Schule nicht erlaubt, außer sie deinen schulischen Zwecken.
  2. Die Nutzung sozialer Netzwerke jeglicher Art ist während der Unterrichtszeit verboten, es sei denn, dies ist für den Unterricht erforderlich und durch die Lehrkraft bekanntgegeben.
  3. Generell ist die Nutzung des Internetzugangs der Schule auf unterrichtliche Zwecke zu beschränken.
  4. Die Schule ist nicht für die auf und über schuleigene und private Endgeräte gespeicherten oder geladenen und geteilten Daten verantwortlich.
  5. Eine Verbindung mit Fremdgeräten zwecks Datenübertragung ist nur zulässig, wenn der Empfänger bzw. die Empfängerin damit einverstanden ist.

b. Digitale Medien, die der Schule gehören
Alle Nutzer und Nutzerinnen verpflichten sich, die schuleigene Hard- und Software entsprechend den Instruktionen und Bedienungsanleitungen zu nutzen. Störungen und Schäden sind sofort der Aufsicht führenden Person zu melden. Wer vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

c. Digitale Medien, die dem Schüler, der Schülerin bzw. den Eltern gehören

  1. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder Diebstahl. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind über die private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers zu regulieren. Die Schule haftet nicht für die Sicherheit der Daten und für kostenpflichtige Dienstleistungen auf den privaten Geräten.
  2. Die Nutzung der Tablets der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit erfolgt ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft. Sofern nichts anderes durch die Lehrkraft bekanntgegeben wird, sind die Tablets zuklappt auf den Tisch zu legen oder in den Schultaschen aufzubewahren.
  3. Der Schüler/Die Schülerin ist für den pfleglichen Umgang mit dem Tablet verantwortlich und hat für ein einsatzbereites Gerät Sorge zu tragen.
  4. Die Schülerinnen und Schüler stellen sicher, dass die Tablets stets mit geladenem Akku in die Schule mitgebracht werden.
  5. Die Schülerinnen und Schüler stellen sicher, dass jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit auf dem Gerät verfügbar ist. Bei mangelndem Speicherplatz müssen private Apps und Daten gelöscht werden.
  6. Erforderliche Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) für bspw. IServ oder WebUntis müssen stets verfügbar sein.
  7. Apps und Daten müssen so organisiert werden, dass sie jederzeit schnell aufgefunden werden können.
  8. Kopfhörer müssen stets mitgeführt werden.
  9. Die Aktualisierung (Betriebssystem, Apps) erfolgt selbstständig und Daheim.
  10. Es wird empfohlen, für den Login auf privaten Endgeräte und darauf installierter Software eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, sofern möglich.
  11. Die Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen treffen mit ihren Kindern eine Vereinbarung zur Mediennutzung in der Freizeit. Wir empfehlen eine schriftliche Vereinbarung, die an das Alter der Kinder fortlaufend angepasst werden kann. Hinweise dazu gibt es z. B. unter https://www.mediennutzungsvertrag.de/ und http://www.klicksafe.de/eltern/. Im Sinne einer gesunden Entwicklung ist es wichtig, dass Jugendliche vielfältige Freizeitbeschäftigungen haben: Sport, Musik und Freunde. Eltern müssen darauf achten, dass Bildschirmmedien nicht zur einzigen Beschäftigung werden. Für die Hausaufgaben in Tabletklassen ist in der Regel eine Internetzeit von etwa einer Stunde völlig ausreichend.

3. Rechte der Schule
Über die Anwendung von Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen entscheidet die vom Nds. Schulgesetz vorgesehene Konferenz.
Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem elektronischen Gerät einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das elektronische Gerät einzuziehen und die Eltern/Behörden zu informieren. Die Lehrkraft ist nicht berechtigt, das Gerät eigenständig zu durchsuchen.

a. Zugang
Das Graf-Stauffenberg-Gymnasium Osnabrück ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere MitNutzer und Nutzerin zuzulassen und den Zugang zu beschränken oder auszuschließen.
Die Schule hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern.

b. Vorgehen bei Verstößen
Schülerinnen und Schüler, die gegen die oben genannten Inhalte und Regeln verstoßen, können gegebenenfalls zivil oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können neben dem Entzug der Berechtigung für das Netz und das Entleihen von schuleigenen Medien auch weitere erzieherische Maßnahmen oder auch Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

c. Speicherung der Daten
Die Nutzungsaktivitäten werden automatisch gespeichert, die Login-Daten werden 30 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Das Graf-Stauffenberg-Gymnasium Osnabrück gibt diese Daten an Dritte, z.B. an eine Strafverfolgungsbehörde, nur gemäß der geltenden Rechtslage heraus.
Dies ist dann der Fall, wenn bei Rechtsverstößen über unseren Internetzugang die verursachende Person ermittelt werden muss. Die Schule wird keine anlasslose Prüfung oder systematische Auswertung dieser Daten vornehmen.