Als Grundlage der schulischen Arbeit gilt auch für das Graf-Stauffenberg-Gymnasium der Bildungsauftrag der Schulen in Niedersachsen, wie er im Niedersächsischen Schulgesetz festgeschrieben ist:
„§ 2 Bildungsauftrag der Schule
(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.
Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,
- die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,
- nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,
- ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,
- den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben,
- ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu erfassen,
- für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben,
- Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen,
- sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen,
- ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten,
- sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten.
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.
(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.“
Ziel des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe ist die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung und der Erwerb einer allgemeinen Studierfähigkeit.
Nach 13 Jahren legen unsere Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung ab. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Ablegen des Abiturs zumindest der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich (vgl. den Abschnitt zum Erwerb der Fachhochschulreife).
Die gymnasiale Oberstufe – auch als Sekundarstufe II oder kurz Sek. II bezeichnet – besteht aus einem Schuljahr Einführungsphase (Jahrgang 11) und zwei Schuljahren Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13).
Die rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen werden in zwei Verordnungen einschließlich ergänzender Bestimmungen ausgeführt: In der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und in ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung (EB-VO-GO) sowie in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) und in den ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung (EB-AVO-GOBAK). Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Verordnungen. Die Verordnungen selbst sind als PDF-Dokumente auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums online abrufbar. Sie unterliegen allerdings immer wieder kleineren oder größeren Veränderungen, so dass meist mehrere Fassungen zum Download bereitgestellt werden. Die aktuell gültigen Verordnungen weisen als Datum der letzten Änderung den 04.09.2018 bzw. den 23.09.2020 auf.
Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beginnt die letzte Phase auf dem Weg zum Abitur. Im Verlauf dieser Phase, aber zum Teil auch bereits im letzten Jahr der Sekundarstufe I, also im Jahrgang 10, müssen die Schülerinnen und Schüler Entscheidungen treffen, ob überhaupt und wenn ja, wie der Weg durch die Oberstufe konkret gestaltet werden soll.
Dazu bedarf es gründlicher Informationen, die seitens der Schule bereitgestellt werden und die von den betroffenen Personen (Schülerinnen und Schüler und Eltern) auch abgerufen werden müssen. Neben den Informationstexten und Downloadangeboten auf dieser Seite bietet das Graf-Stauffenberg-Gymnasium ein umfangreiches Angebot an Informations- und Beratungsveranstaltungen. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick. Betroffene Schülerinnen und Schüler und Eltern sollen diese Angebote bitte wahrnehmen und entsprechende Ankündigungen beachten.
Die genauen Termine der jeweiligen Beratungsangebote im laufenden Schuljahr können den Einladungen oder den Ankündigungen auf der Homepage entnommen werden.
Zeitpunkt
Art der Information
Jahrgang 10
Beratung zu möglichen Bildungswegen:
- Die Koordinatorin bzw. der Koordinator informiert die Schülerinnen und Schüler über mögliche Bildungswege und Abschlüsse.
Eltern- bzw. Schülerinnen- und Schülersprechtage:
- Die Klassenlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse der pädagogischen Dienstbesprechungen sowie der Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Bildungswege und möglicher Schwerpunktfächer für die Sekundarstufe II.
Informationsveranstaltung für Real- bzw.
Oberschülerinnen und -schüler:
- Der Schulwechsel zum Gymnasium geht mit vielen Fragen einher, zu deren Klärung diese Veranstaltung beiträgt und es wird ein kurzer Einblick in die an den vorherigen Schulen nicht erteilten Fächer Latein, Spanisch, Philosophie und Informatik gegeben.
Jahrgang 11
Informationsveranstaltung:
- Die Koordinatorin bzw. der Koordinator informiert die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über die Schwerpunkte bzw. Profile in der Qualifikationsphase; Vorbereitung der Wahlentscheidung.
Beratung:
- Die Klassen- und Fachlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse der Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Prüfungsfächer der Qualifikationsphase.
Profilwahl:
- Die Schülerinnen und Schüler wählen die Schwerpunkte bzw. Profile in der Qualifikationsphase.
Jahrgang 12
Elternabend für Jahrgang 12:
- Wahlen zum Schulelternrat und Informationen zur Qualifikationsphase (besonders zum Thema Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen) durch die Koordinatorin bzw. den Koordinator.
Eltern- bzw. Schülerinnen- und Schülersprechtage:
- Die Tutorinnen und Tutoren beraten auf der Basis der Ergebnisse des 1. Schulhalbjahres (Jg. 12) bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums.
Jahrgang 13
Infoabend für Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgangs und deren Eltern:
- Die Koordinatorin bzw. der Koordinator informiert über Termine, Fristen, Vorbereitung und Ablauf der Abiturprüfung.
Beratung:
- Die Tutorinnen und Tutoren beraten auf der Basis der Ergebnisse der Halbjahre 1-3 bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums.
Belehrung:
- Die Koordinatorin bzw. der Koordinator belehren die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Meldung zum Abitur über den näheren Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie über Verhaltensregeln während der Prüfung.
Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnerpartner fungieren in Jahrgang 10 und im Jahrgang 11 (Einführungsphase) die Klassenlehrkräfte, in den Jahrgängen 12 und 13 (Qualifikationsphase) die Tutorinnen und Tutoren.
In allen Phasen wird diese Aufgabe für den Jahrgang zusätzlich von der Oberstufenkoordinatorin, Frau Müller, und dem Oberstufenkoordinator, Herrn Reich, übernommen.
Für die Jahrgänge 11-13
Studien- und Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit:
Mit Herrn Kocak von der Agentur für Arbeit haben wir einen versierten Ansprechpartner mit regelmäßigen Beratungsterminen in unserer Schule. Er hilft den Schülerinnen und Schülern, ihren beruflichen Weg zu finden, z. B. ob ein (duales) Studium oder eine (betriebliche bzw. schulische) Ausbildung realisiert werden sollen. Auch dann, wenn unsere Schülerinnen und Schüler noch keine konkreten Vorstellungen haben und Hilfe bei der Orientierung benötigen, sind sie bei Herrn Kocak in kompetenten Händen.
Eingangsvoraussetzung und Unterrichtsangebot
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer den „Erweiterten Sekundarabschluss I” erreicht hat.
Folgende Unterrichtsfächer haben alle Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase:
- Deutsch
- Englisch
- Geschichte
- Politik-Wirtschaft
- Erdkunde
- Mathematik
- Sport
Folgende Unterrichtsfächer müssen noch gewählt werden:
- eine weitere Fremdsprache
- Kunst oder Musik
- evangelische / katholische Religion oder Werte und Normen oder Philosophie
- 3 Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) oder 2 Naturwissenschaften und Informatik
Beachten Sie: Nur Fächer, die in der Einführungsphase belegt worden sind, können später in der Qualifikationsphase weiter belegt werden, insbesondere gilt das für Prüfungsfächer!
Festlegung auf eine weitere Fremdsprache
Als weitere Fremdsprache können Französisch und Latein fortgeführt werden.
Bei der Entscheidung über Fortführung der Sprache Latein ist zu beachten, dass es für dieses Fach unterschiedliche Abschlüsse gibt. Am Graf-Stauffenberg-Gymnasium sind diese Abschlüsse durch Erfüllen folgender Mindestvoraussetzungen zu erreichen:
Kleines Latinum
Latinum
Großes Latinum
- am Ende der Klasse 10 bei Versetzung (!) in die Einführungsphase und der Note "ausreichend"
- am Ende der Einführungsphase mindestens 05 Punkte
- nach zwei Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und mind. 05 Punkten im letzten Schulhalbjahr
oder
- Latein als Prüfungsfach im Abitur mit mindestens 05 Punkten in der Prüfung
Neu begonnen werden kann mit Latein (Latein neu) und mit Spanisch (Spanisch neu). Diese beiden Sprachen können als neu erlernte Sprachen ab Jahrgang 11 in der Qualifikationsphase belegt werden, wobei zu beachten ist, dass sie nicht als Kurse auf erhöhtem Niveau (P1-P3) gewählt werden können.
Festlegung auf eines der beiden Fächer Kunst oder Musik
Kunst oder Musik können im Abitur als Prüfungsfächer gewählt werden, wenn das Fach mindestens ein Halbjahr in Jahrgang 11 belegt worden ist. Der Regelfall ist die ganzjährige Belegung eines der drei Fächer.
Festlegung auf evangelischen oder katholischen Religionsunterricht, Werte und Normen oder Philosophie
Religion – evangelisch oder katholisch – kann als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden, dazu muss es in der Einführungsphase belegt worden sein. Dies gilt ebenso für das Unterrichtsfach Philosophie. Werte und Normen kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
Sporttheorie
Wer sich für Sport als fünftes Prüfungsfach im Abitur interessiert, muss einen zusätzlichen halbjährigen Sporttheoriekurs in der Einführungsphase belegen (in der Regel verschiedene Lehrkräfte für Theorie und Praxis). Die Kursnote erscheint auf dem Zeugnis der Einführungsphase. Der Kurs ist nicht versetzungsrelevant.
Wer Sport in der Qualifikationsphase als Prüfungsfach wählt, muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. In der Qualifikationsphase wird vierstündiger Sportunterricht in Praxis und Theorie bei einer Lehrkraft erteilt (Praxisunterricht in zwei Individual- und drei Mannschafts-Sportarten mit Theorie-Praxis-Verknüpfung). Die Abiturprüfung umfasst einen sportpraktischen und einen mündlichen Teil. Die praktische Abiturprüfung erfolgt in zwei Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).
Für den Fall einer Verletzung muss ein Ersatzfach festgelegt werden, das alle Voraussetzungen eines Prüfungsfaches erfüllt, d. h. es muss vier Halbjahre belegt werden und es müssen alle für die Prüfungsfächer vorgesehenen Klausuren geschrieben werden.
Berufs- und Studienorientierung
Am Graf-Stauffenberg-Gymnasium findet für den 11. Jahrgang in der zweiten Januarhälfte ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt.
Neben dem Fachunterricht in Politik-Wirtschaft ist zudem eine dritte Stunde zu Fragen der Berufsorientierung vorgesehen.
Notengebung und Versetzung in die Qualifikationsphase
Ab der Einführungsphase (Jahrgang 11) werden die Noten als Punkte vergeben:
Für die Versetzung in die Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und Jahrgang 13) gilt:
Die Beratung zu den Wahlen für die letzten vier Kurshalbjahre, also die Qualifikationsphase, beginnen bereits im Winter, die Wahlen selbst finden Ende Februar statt.
Die Qualifikationsphase ist ausschließlich in Kursen organisiert (kein Klassenunterricht mehr), sie dauert vier Halbjahre und endet mit der Abiturprüfung.
Schwerpunktprofile
In der Qualifikationsphase besteht die Pflicht zur Wahl eines Schwerpunktprofiles. Durch diese Wahl wird der Rahmen der zu belegenden Unterrichtsfächer vorgegeben. Am Graf-Stauffenberg-Gymnasium werden folgende Schwerpunktprofile angeboten:
- Profil mit sprachlichem Schwerpunkt (A-Profil)
- Profil mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (B-Profil)
- Profil mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (C-Profil)
Aus der Zuordnung der einzelnen Unterrichtsfächer zu den Aufgabenfeldern ergibt sich die Benennung der Profile mit Buchstaben.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss sich für einen der angebotenen Schwerpunkte entscheiden und zwei Schwerpunktfächer auswählen:
- im sprachlichen Schwerpunkt: Zwei sprachliche Fächer aus Aufgabenfeld A
- im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: Geschichte und ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld B
- im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt: Zwei Fächer aus Aufgabenfeld C
Voraussetzung für die Wahl eines Faches als Schwerpunktfach ist, dass es an der Schule als Fach mit 5 Wochenstunden angeboten wird. In der Qualifikationsphase ist der Unterricht in Fächer mit 5 Wochenstunden (Unterricht auf erhöhtem Niveau) und in Fächer mit 3, teilweise auch nur 2 Wochenstunden aufgeteilt (Unterricht auf grundlegendem Niveau).
Spanisch neu und Latein neu werden mit 4 Wochenstunden unterrichtet, ebenso wie Sporttheorie (2 Wochenstunden Theorie, 2 Wochenstunden Praxis). Spanisch neu und Latein neu können nur als Prüfungsfächer auf grundständigem Niveau, also P4 oder P5, gewählt werden, Sporttheorie nur als P5-Fach.
Zusätzlich zu den zwei 5-stündigen Schwerpunktfächern müssen die Schülerinnen und Schüler ein drittes 5-stündiges Fach auf erhöhtem Niveau sowie verschiedene weitere 3- bzw. 2-stündige Fächer auf grundlegendem Niveau wählen. Über die Anzahl, Art und Dauer der zu belegenden Fächer geben die so genannten Belegungsverpflichtungen Auskunft. Diese variieren je nach gewähltem Schwerpunkt und auch nach innerhalb dieses Schwerpunktes gewählten Fächern.
Belegungsverpflichtungen
Den nachfolgenden Tabellen kann entnommen werden, welche Mindest-Belegungsverpflichtungen bei einem A-, B- oder C-Profil erfüllt sein müssen. Die Angaben in den Klammern hinter den Fächern geben die wöchentliche Stundenzahl und die Anzahl der Halbjahre an, in denen das Fach belegt werden muss. Die farbige Unterlegung verdeutlicht, welchem Aufgabenfeld das Fach zugeordnet ist.
Bei Erfüllung dieser Belegungsverpflichtungen kommt jede Schülerin und jeder Schüler über die vier Halbjahre der Qualifikationsphase auf eine durchschnittliche Stundenzahl von mindestens 32 Wochenstunden. Dieses ist auch die vorgeschriebene Mindest-durchschnittsstundenzahl.
Über die Belegungsverpflichtungen hinaus können zusätzliche Fächer aus dem Angebot der Schule belegt werden, sofern dieses schulorganisatorisch möglich ist.
Zu beachten ist zudem, dass Fächer, die als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden, grundsätzlich 4 Halbjahre lang belegt werden müssen, die in den Tabellen oben angegebenen Halbjahreszahlen sind also Mindestangaben.
Wären ausschließlich die durch die Verordnungen vorgegebenen Belegungsverpflichtungen auschlaggebend, gäbe es für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler eine enorm große Wahlfreiheit bei der konkreten Ausgestaltung der Profile. Diese theoretische Freiheit wird allerdings limitiert durch
- die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase einer Schule (hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern ermöglicht ein umfangreicheres Kursangebot)
- die Kapazitäten der Schule (z.B. ausreichende Anzahl von Lehrkräften mit entsprechender Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach)
- die Lage der Schule (z.B. Möglichkeit zur Kooperation mit einem oder mehreren Gymnasien in erreichbarer Entfernung, zeitliche Restriktionen in der Stundenplangestaltung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung)
Diese Einschränkungen bedingen notwendigerweise in der praktischen Umsetzung eine gewisse Reduzierung der Wahlmöglichkeiten.
Grundlage des Kursangebotes bildet ein Leistenplan, d.h. bestimmte Fächer finden zu gleichen Zeiten im Stundenplan statt. So gibt es z.B. drei Leisten für die drei zu belegenden Kurse auf erhöhtem Niveau.
Die Abiturprüfung besteht aus zwei Teilen, aus denen sich die so genannte Gesamtqualifikation ergibt:
- Block I: die Leistungen in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase, die 2/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 600 Punkte, erforderlich sind mindestens 200 Punkte)
- Block II: gesonderte Prüfungen in den 5 Prüfungsfächern (vier schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung), die zusammen 1/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 300 Punkte, erforderlich sind mindestens 100 Punkte)
Block I der Gesamtqualifikation: Einbringungsverpflichtungen und Zulassungsbedingungen
Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Diese Anforderungen umfassen Art und Anzahl einzubringender Kurse aus den 4 Halbjahren der Jahrgänge 12 und 13, sowie Mindestanforderungen an die dort erbrachten Leistungen. Es müssen mindestens 32 und höchstens 36 Kurse eingebracht werden. Die einzubringenden Kursnoten hängen vom gewählten Schwerpunktprofil und den darin gewählten Fächern ab. Der nachfolgendenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Kurse eingebracht werden müssen.
Um alle Einbringungsverpflichtungen in der Tabelle zu erfüllen, sind – egal, ob ein A,- B- oder C-Profil gewählt wurde – jeweils mindestens 32 Kurse mit ihren Noten einzubringen. Zusätzlich können oder müssen je nach konkreter Fächerwahl innerhalb eines Profils noch zusätzlich bis zu vier weitere Kursnoten eingebracht werden (z.B. aus Sport, Seminarfach oder einem anderen belegten Fach, das in der Liste oben nicht auftritt).
Für alle eingebrachten Kurse gelten dabei folgende Bedingungen:
- Die Anzahl der einzubringenden Schulhalbjahresergebnisse darf 36 nicht übersteigen.
- Es dürfen keine Schulhalbjahresergebnisse aus Schulhalbjahren sein, in denen themengleich unterrichtet worden ist.
- Keine Kursnote darf 00 Punkte betragen.
- Aus einem Fach dürfen nicht mehr als vier Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
- Die in den eingebrachten Kursen erreichte Gesamtpunktzahl (die Zulassungspunktzahl) muss mindestens 200 Punkte betragen. Die Berechnung erfolgt dabei nach folgender Formel, wobei die 8 Kursnoten aus den beiden Prüfungsfächern P1 und P2 doppelt gezählt werden, alle anderen einfach:
Zulassungspunktzahl = 40 * S / A
Dabei ist
S = Summe aller Kursnoten und
A = Anzahl der eingebrachten Kursnoten, wobei in dieser Anzahl die Kurse in den Prüfungsfächern P1 und P2 doppelt enthalten sind.
Block II der Gesamtqualifikation: Die Abiturprüfungen
Die Prüfungen finden in 5 gewählten Prüfungsfächern statt. Bedingungen an die Wahl der Prüfungsfächer sind:
- Jedes Prüfungsfach muss bereits in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr belegt worden sein (im Falle einer in der E-Phase neu begonnenen Fremdsprache beide Halbjahre).
- Die drei 5-stündigen Fächer auf erhöhtem Niveau gehören dazu.
- Aus jedem Aufgabenfeld A, B und C muss ein Fach vertreten sein.
- Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathe, Fremdsprache vertreten sein.
In den Fächern auf erhöhtem Niveau (P1 – P3) und in einem der Fächer auf grundlegendem Niveau (P4) wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt, in dem verbleibenden Fach (P5) eine mündliche Prüfung.
Besonderheiten
a) Besondere Lernleistung
An die Stelle der schriftlichen Prüfung im P4-Fach kann nach Entscheidung des Prüflings eine besondere Lernleistung treten, sofern die vorstehend benannten Bedingungen durch die verbleibenden 4 Prüfungsfächer erfüllt sind.
Anforderungen an eine besondere Lernleistung:
ein umfassender Beitrag aus einem von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Wettbewerb gemäß der jeweils aktuellen Anlage zu den Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe (Beschluss der KMK vom 17.09.2009) sowie aus einem der folgenden vom Land geförderten Schülerwettbewerbe:
- Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“
- Wettbewerb „Jugend gestaltet“
- Niedersächsischer Schülerfriedenspreis
- Schülerwettbewerb um den Preis der Evangelischen Landeskirchen Niedersachsen
oder
eine Seminararbeit, sofern sie in keinem Zusammenhang zur Facharbeit nach Nr. 10.10 EB-VO-GO oder Nr.12.11 EB-VO-AK steht.
- Die Betreuung der Arbeit erfolgt durch die Seminarfach-Lehrkraft.
- Der schriftliche Teil (Dokumentation) der besonderen Lernleistung ist im 3. und 4. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase anzufertigen.
- Die Dokumentation der besonderen Lernleistung wird am Ende des 4. Schulhalbjahres abgegeben.
- Die mündliche Vorstellung der Dokumentation der besonderen Lernleistung erfolgt in einem Kolloquium.
- Aus den Leistungen in der schriftlichen Dokumentation und im Kolloquium bildet der Fachprüfungsausschuss eine Gesamtnote (Gewichtung 2:1).
- Die besondere Lernleistung ist am Ende des 2. Schulhalbjahres Jahrgang 12 anzumelden.
Beachten Sie:
Alle Klausuren des gewählten P4-Prüfungsfaches werden geschrieben (auch die Klausur unter Abiturbedingungen), denn Sie können bis zu Ihrer Meldung zum Abitur noch von der besonderen Lernleistung zurücktreten.
b) Präsentationsprüfung:
Auf Verlangen des Prüflings kann die Prüfung im P5-Fach in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Anforderungen an eine Präsentationsprüfung:
- Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil und einem Prüfungsgespräch.
- Das Thema kann vom Prüfling vorgeschlagen werden, wird aber durch die Lehrkraft im P5-Fach festgelegt.
- Die Präsentation ist schriftlich zu dokumentieren und diese Dokumentation eine Woche vor dem Präsentationstermin bei der Prüfungskommission abzugeben.
- Das Prüfungsgespräch geht über die in der Präsentation zu lösende Aufgabe hinaus und hat größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand.
- Die Präsentationsprüfung ist am Ende des 2. Schulhalbjahres Jahrgang 12 anzumelden.
Beachten Sie:
Der Prüfling präsentiert seine Ergebnisse in einem zusammenhängenden, mediengestützten Vortrag. Der Vortrag erfolgt frei sprechend ohne die Verwendung von Hilfen (z.B. Moderationskarten).
c) Prüfungsfach Sport:
Am Graf-Stauffenberg-Gymnasium kann Sport als fünftes Prüfungsfach gewählt werden, sofern genügend Interessierte diese Wahl treffen. Sollte das der Fall sein, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase bereits ein 2-stündiger Kurs mit Sporttheorie belegt. Dazu wird eine gesonderte Informationsveranstaltung durchgeführt.
Wer Sport auf erhöhtem Niveau belegen möchte, kann das nur an einer Schule mit Sportprofil tun. Dieses bieten wir nicht an.
Bei Sport als fünftem Prüfungsfach werden im Rahmen der Prüfung eine mündliche und eine sportpraktische Prüfung durchgeführt. Die sportpraktische Prüfung erfolgt in zwei Prüfungssportarten, wobei eine aus der Bewegungsfeldgruppe A („Individualsportarten“) und eine aus der Bewegungsfeldgruppe B („Mannschafts- und Spielsportarten“) stammen muss. Die Ergebnisse aus praktischer und mündlicher Prüfung werden gemäß nachstehender Formel zu einem Gesamtergebnis verrechnet werden (Wichtige Ergänzung: In dieses Gesamtergebnis ist bereits die Vierfachwertung der Prüfungsfachleistungen im Block II der Abiturprüfung mit eingerechnet).
E = (8 p + 4 m) / 3
Dabei ist
E = Prüfungsergebnis; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung.
Für die Leistungen in allen Abiturprüfungen gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nicht mehr als 2 Prüfungen mit weniger als 05 Punkten.
- Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Die Berechnung erfolgt dabei als Summe der fünf Prüfungsergebnisse in jeweils 4-facher Wertung.
Berechnung der Gesamtqualifikation
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich als Summe der in Block I und in Block II erreichten Punktzahlen. Theoretisch möglich sind 900 Punkte, das erforderliche Minimum liegt bei 300 Punkten. Die erreichte Punktzahl wird gemäß der folgenden Tabelle in eine Durchschnittsnote umgerechnet:
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhält oder das Abitur nicht besteht und keine Wiederholung anstrebt, kann dennoch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Beim Nachweis eines anschließend außerhalb der Schule zu erbringenden beruflichen Teils stellt die Schule auf Antrag ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus.
Hinweis: Die Fachhochschulreife wird derzeit in den Bundesländern Bayern und Sachsen nicht anerkannt.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Er kann frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase (also am Ende von 12/2) erworben werden.
Die Anforderungen an die Fächer und Leistungen in diesen zwei Schulhalbjahren sind:
- Es müssen insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden.
- Unter diesen insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen je zwei in Deutsch, in derselben Fremdsprache, in Geschichte (oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, das als Prüfungsfach gewählt worden ist), in Mathematik und in derselben Naturwissenschaft sein.
Zudem müssen die Prüfungsfächer P1-P3 mit jeweils zwei Kursnoten vertreten sein. - In den vier Ergebnissen aus dem ersten und zweiten Prüfungsfach (P1/P2) müssen insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht worden sein, darunter in zweien dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 10 Punkte (d.h. maximal zwei Ergebnisse mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung).
- In den weiteren elf Schulhalbjahresergebnissen müssen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.
- Unter allen 15 Schulhalbjahresergebnissen dürfen maximal 4 Kursnoten weniger als 5 Punkte betragen (in einfacher Wertung).
Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen werden durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus eine Durchschnittsnote ermittelt.
Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können dabei jedoch Schulhalbjahresergebnisse nur aus dem ersten oder zweiten Durchgang eingebracht werden.
Der berufliche Teil der Fachhochschulreife kann daran anschließend nachgewiesen werden durch
- eine erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung,
- durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum
- durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden.
Hier finden Sie ein Fallblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums mit allen wichtigen Informationen zum Abitur und zur Fachhochschulreife.