Wichtige Information: Schulpraktikum bei witterungsbedingtem Schulausfall am 12.01.2026

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde für den Landkreis und Stadt Osnabrück ein offizieller Schulausfall für morgen angeordnet. Da uns bereits Anfragen zum morgen beginnenden Betriebspraktikum erreichen, möchte ich Sie hiermit über die geltenden Regelungen informieren:
- Grundsätzliche Regelung: Praktikum ist Schulveranstaltung Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Wird durch den Schulträger ein allgemeiner Unterrichtsausfall angeordnet, gilt dieser grundsätzlich auch für die Praktikumstätigkeit. Die Sicherheit auf den Verkehrswegen hat Vorrang; dies betrifft den Weg zur Schule ebenso wie den Weg zum Praktikumsbetrieb.
- Pflicht zur Benachrichtigung des Betriebes Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Schulausfalls nicht in ihrem Praktikumsbetrieb erscheinen können, sind verpflichtet, das Unternehmen umgehend (telefonisch oder per E-Mail vor Arbeitsbeginn) zu informieren. Bitte gebt dabei an, dass es sich um eine schulrechtliche Vorgabe aufgrund des offiziell verkündeten Schulausfalls handelt.
- Besondere Fälle und Sicherheit Sollte im Einzelfall ein Weg zum Betrieb absolut sicher und gefahrlos möglich sein (z.B. fußläufig in unmittelbarer Nachbarschaft) und der Betrieb ausdrücklich um Erscheinen bitten, kann das Praktikum in Absprache mit den Erziehungsberechtigten stattfinden. Aber: Die Entscheidung liegt letztlich bei den Eltern. Wenn Sie den Weg für Ihr Kind als zu gefährlich einschätzen, bleibt das Kind zu Hause.
- Versicherungsschutz Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVH) bei offiziell angeordnetem Schulausfall auf den Verkehrswegen beeinträchtigt sein kann, da die Schule die Verantwortung für Wegeunfälle bei Extremwetterlagen an diesen Tagen nicht übernehmen kann.
Zusammenfassend gilt:
- Bei offiziellem Schulausfall im Landkreis findet in der Regel kein Praktikum statt.
- Der Betrieb muss informiert werden.
- Sicherheit geht vor Präsenz.
Wir hoffen, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher durch die Winterlage kommen und das Praktikum bald beginnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grove
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11. Januar 2026
